Natürliche Mitgliedschaft

Die persönliche Mitgliedschaft für einen kleinen Beitrag. Die perfekte Lösung für Kleinunternehmen, Selbstständige oder Personen, die ihr DOAG-Engagement nicht vom Arbeitgeber abhängig machen wollen.

Korporative Mitgliedschaft

Die bequeme Mitgliedschaft für Unternehmen: Eine Person beantragt sie, alle Mitarbeiter profitieren. Diese Mitgliedschaft ist je nach Mitarbeiterzahl in zwei Varianten erhältlich. 

Berufsausbildung & Studium

Mitten in der Berufsausbildung oder im Studium? Azubis und Studenten werden gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung von ihrer Beitragspflicht befreit. Perfekt, um die Mitgliedschaft voll zu genießen.

Die Vorteile der Mitgliedschaft im Überblick

Vergünstigte Veranstaltungstickets

Mitglieder erhalten bis zu 30 % Rabatt auf Veranstaltungstickets. Für regelmäßige Event-Besucher sind DOAG-Events mit der PremiumCard noch günstiger. 

Zeitschriften & Sonderpublikationen gratis

Die Abonnements der Zeitschriften RedStack Magazin, Java aktuell und Business News sind für Mitglieder kostenfrei. Zudem erhalten Sie den exklusiven Zugriff auf Sonderpublikationen wie den Lizenzguide. 

WebSessions kostenfrei für Mitglieder

Erhalten Sie Zugang zu den begehrten DOAG WebSessions. Diese sind exklusiv für Mitglieder kostenfrei und stets gut besucht. 

Interessensvertretung gegenüber Oracle

Eine Frage zur Lizenzierung Ihrer Oracle-Produkte? Unterstützung bei Klärung von Problemen mit Oracle oder allgemeine Interessensvertretung? Zählen Sie auf die Unterstützung der DOAG, wenn Sie ihre Hilfe benötigen.

Wissen beschränkt sich nicht auf Ländergrenzen. Deshalb arbeiten wir mit internationalen Kooperationspartnern zusammen. Mit einer DOAG-Mitgliedschaft öffnet sich auch Ihnen die Tür zum Wissen unserer Partner. Zusätzlich profitieren Sie von Rabatten auf Veranstaltungen. Informieren Sie sich über unsere Kooperationen. 

Events im DACH-Raum

Unsere Kooperationspartner AOUG (Austrian Oracle User Group) und SOUG (Swiss Oracle User Group) gewähren DOAG-Mitgliedern Rabatte auf verschiedene Veranstaltungen. Die Events finden Sie im jeweiligen Veranstaltungskalender.

Rabatte auf Standardschulungen

Mit Ihrer DOAG-Mitgliedschaft bekommen Sie zwischen 5 und 10 Prozent Rabatt auf Standardschulungen bei folgenden ausgesuchten Schulungsunternehmen: 

  • ORDIX AG: DOAG-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt auf alle Seminare des ORDIX Trainingsprogramms.
  • Muniqsoft Training GmbH: Das Unternehmen gewährt allen DOAG-Mitgliedern 5 Prozent Rabatt auf die regulären Kurspreise.

Teilen Sie dem Interessenverbund der Java User Groups e.V. (iJUG) Ihre Wünsche, Anforderungen und Anregungen mit und gestalten Sie den Java Communityprozess aktiv mit. Für weitere Informationen über die iJUG und ihre Arbeitsweise besuchen Sie bitte deren Website.

DOAG PremiumCard: Die Event-Flatrate

Sie nehmen jährlich an mehreren Veranstaltungen der DOAG teil? Dann ist die exklusiv für Mitglieder verfügbare DOAG PremiumCard genau das Richtige für Sie! Für einen festen Jahrespreis nehmen Sie an der Anwenderkonferenzkonferenz und den meisten Veranstaltungen der DOAG teil und sparen bares Geld bei jedem Besuch. Informieren Sie sich jetzt über das Angebot, indem Sie office@~@doag.org kontaktieren.

Die PremiumCard macht es möglich! Für eine jährliche Gebühr nehmen Sie das ganze Jahr kostenlos an diversen DOAG-Veranstaltungen teil. Die Karte ist dementsprechend perfekt für häufige Veranstaltungsbesucher. 

Die PremiumCard lohnt sich schon beim Besuch der Jahreskonferenz und einer einzigen weiteren Veranstaltung.

Für welche Veranstaltungen die PremiumCard gültig ist, finden Sie auf der Buchungsseite

Die DOAG PremiumCard ist nicht übertragbar. 

Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Endet die DOAG-Mitgliedschaft eines Karteninhabers endet der Vertrag zum Ende des jeweiligen laufenden Kalenderjahres.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahlen bei vielen DOAG-Veranstaltungen begrenzt sind.

Mitgliedschaftsbeiträge im Überblick

Alle Vorteile einer persönlichen DOAG-Mitgliedschaft für einen kleinen Beitrag. Die perfekte Lösung für Mitarbeiter von Kleinunternehmen, Selbstständige oder Personen, die gern ihr Engagement bei der DOAG nicht von ihrem Arbeitgeber abhängig machen wollen. 

Als natürliches Mitglied sind Sie wahlberechtigt.

€ 120

(zzgl. MwSt.)

Unternehmen mit weniger als 500 ständigen Mitarbeitern, worunter Arbeitnehmer, Beamte oder andere auf Grundlage eines Dienstvertrags im Unternehmen beschäftigte Personen fallen.

Jedes korporative Mitglied kann beliebig viele weitere Mitarbeiter als assoziierte Mitglieder benennen. Diese werden von der Beitragszahlung befreit. 

Korporative Mitglieder benennen einen Mitarbeiter als Repräsentanten, der das Wahlrecht für das Mitglied ausübt und dieses in der DOAG rechtsverbindlich vertritt.  

Jedes Korporative Mitglied wird bei Beitritt oder Inkrafttreten der Beitragsordnung in der jeweiligen Fassung in die entsprechende Beitragsstufe eingestuft. Ändert sich die Einstufung des Mitglieds, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Unterjährige Veränderungen werden nicht berücksichtigt, sondern nur für das Folgejahr. Mitteilungen, die ab dem 15. November des Vorjahres eingehen, führen zu einer Änderung erst im übernächsten Jahr. 

Ihr Unternehmen ist bereits korporatives Mitglied? Kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle unter office@~@doag.org, um weitere Mitarbeiter als assoziierte Mitglieder aufzunehmen.

€ 600

(zzgl. MwSt.)

Unternehmen mit gleich oder mehr als 500 ständigen Mitarbeitern, worunter Arbeitnehmer, Beamte oder andere auf Grundlage eines Dienstvertrags im Unternehmen beschäftigte Personen fallen. 

Jedes korporative Mitglied kann beliebig viele Mitarbeiter als assoziierte Mitglieder benennen. Diese werden von der Beitragszahlung befreit. 

Korporative Mitglieder benennen einen Mitarbeiter als Repräsentanten, der das Wahlrecht für das Mitglied ausübt und dieses in der DOAG rechtsverbindlich vertritt. 

Jedes Korporative Mitglied wird bei Beitritt oder Inkrafttreten der Beitragsordnung in der jeweiligen Fassung in die entsprechende Beitragsstufe eingestuft. Ändert sich die Einstufung des Mitglieds, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Unterjährige Veränderungen werden nicht berücksichtigt, sondern nur für das Folgejahr. Mitteilungen, die ab dem 15. November des Vorjahres eingehen, führen zu einer Änderung erst im übernächsten Jahr. 

Ihr Unternehmen ist bereits korporatives Mitglied? Kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle unter office@~@doag.org, um weitere Mitarbeiter als assoziierte Mitglieder aufzunehmen.

€ 1.150

(zzgl. MwSt.)

Assoziierte Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Jedes korporative Mitglied kann beliebig viele seiner Mitarbeiter als Assoziierte Mitglieder benennen. Eine korporative Mitgliedschaft Ihres Unternehmens wird vorausgesetzt. 

Ihr Unternehmen ist bereits korporatives Mitglied? Kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle unter office@~@doag.org, um weitere Mitarbeiter als assoziierte Mitglieder aufzunehmen.

€ 0

Natürliche Mitglieder in der Berufsausbildung sind gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises von der Beitragszahlung befreit. Die Befreiung endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr der Abschlussprüfung folgt. Wird die Ausbildung vorzeitig beendet, ist das Mitglied verpflichtet, dies der DOAG mitzuteilen.
Der Nachweis kann per E-Mail als PDF eingereicht werden.

Studentische Mitglieder sind gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung einer staatlich anerkannten Hochschule von der Beitragszahlung befreit. Die Befreiung endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr des letzten durch Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesenen Studiensemesters folgt.

Zu jedem Semester ist unaufgefordert eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
Der Nachweis kann per E-Mail als PDF eingereicht werden.

€ 0

Personen werden auf Antrag mit Beginn des auf den Eintritt des Rentenbezuges oder des 67. Lebensjahres folgenden Jahres von der Beitragspflicht einer natürlichen Mitgliedschaft befreit, wenn zuvor mindestens für fünf Jahre vor der Beitragsfreiheit eine Mitgliedschaft als natürliches oder assoziiertes Mitglied bestand.

€ 0

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. 

1. Der Mitgliedsbeitrag der DOAG wird als Jahresbeitrag erhoben. Bei einem Eintritt in den Verein während des Jahres ist der Beitrag anteilig entsprechend halbjährlich zu entrichten. Bei einem Beitritt ab dem 15. November eines Jahres ist kein Beitrag zu entrichten.

2. Die Beiträge sind zum 01. Januar jeden Jahres fällig. Bei unterjährigem Beitritt mit Eingang der Rechnung.

3. Die Jahresbeiträge sind untenstehend gestaffelt.

4. Sofern Beiträge der Umsatzsteuerpflicht unterliegen oder unterliegen werden, wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und erhoben.

5. Der Vorstand kann auf begründeten Antrag aus wichtigem Grund von der Einziehung des Mitgliedsbeitrags absehen. Er soll darauf hinwirken, dass bei Besserung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der fällige Beitrag nachentrichtet wird.

Beitragsordnung und Satzung